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Wahltermin: 23. Februar 2025
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, geboren am 23. Februar 2007 oder früher, Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz mindestens seit 23. November 2024 in Deutschland. Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Infos zum Wahlverfahren
Auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung BW gibt´s viele Infos rund um die Wahl
(Link: https://www.bundestagswahl-bw.de/) einfügen.
Infos für Wähler/-innen im Ausland
Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sind alle Informationen zur Wahlteilnahme zu finden. Der Antrag zur Aufnahme in unser Wählerverzeichnis muss bis zum 2. Februar 2025 bei uns eingehen.
Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Wichtiger Hinweis für die Wähler aus den Ortsteilen Mettenberg und Staufen
Bitte beachten Sie, dass bei der Bundestagswahl 2025 die Wahlbezirke Mettenberg und Staufen mit dem Wahlbezirk Grafenhausen zusammengelegt wurden.
Wenn Sie bei der Bundestagswahl Ihre Stimme persönlich abgeben wollen, müssen Sie deshalb am 23.02.2025 das Wahllokal in Grafenhausen in der Schwarzwaldhalle aufsuchen.
Sie können aber auch rechtzeitig vorher noch Briefwahl beantragen (schriftlich, persönlich oder per Mail) und erhalten dann Ihre Wahlunterlagen dafür zugesandt bzw. ausgehändigt.
Briefwahl beantragen
Zum Online-Antrag siehe nachfolgende Informationen.
Bitte beachten! Der Versand der Wahlunterlagen kann voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, da die Stimmzettel erst dann vorliegen.
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. im Internet oder per E-Mail) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an Beim Aufruf des nachfolgenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an hauptamt@grafenhausen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Kontaktmöglichkeiten: Tel.-Nr. 07748 52030 oder Mail: hauptamt@grafenhausen.de.
Antrag Wahlschein