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Förderantrag

Interkommunale Zusammenarbeit

Die Gemeinde Grafenhausen ist Mitglied der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) Bonndorf, Stühlingen, Ühlingen-Birkendorf und Wutach. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit soll ein gemeinsames Breitbandnetz entstehen. Die Verwaltung Grafenhausen wurde vom Gemeinderat ermächtigt einen entsprechenden Vertrag mit den Partnergemeinden abzuschließen. Die Gemeinderatsbeschlüsse aller IKZ Mitglieder liegen bereits vor.

Beschreibung der Maßnahme und Umsetzungskonzeption

Die Gemeinde Grafenhausen plant die Errichtung eines kommunalen Höchstgeschwindigkeitsnetzes als Lückenschluss zwischen bestehenden bzw. geplanten Glasfaseranschlusspunkten und den Gewerbekunden im Bereich Grafenhausen-Bolisch. Ausgehend vom im Rathaus Grafenhausen vorgesehenen POP-Standort, sollen über
Röhrchenverteiler in der Verteilerebene Micro-Rohr-Verbände 24x7mm/14x7mm bzw. Einzelröhrchen 7mm zu den einzelnen Endkunden im Versorgungsgebiet verlegt werden. Der
Röhrchenverteiler nimmt hierbei die Funktion einer Unterverteilung der Glasfasern ein. An geeigneten Stellen des Netzes werden Schächte zur Einbringung der Kabelsysteme
eingebracht. Notwendigen Komponenten sollen in offener Bauweise eingebracht werden. Der Einsatz von alternativen Verlegetechniken wie Verlegung im Abwasserkanal oder Micro-Trenching erzielt beim vorliegenden Projekt keine wirtschaftlich positiven Effekte bzw. sind für die Verteileben ungeeignet. Durch die Maßnahmen plant die Gemeinde Grafenhausen eine kurzfristige Erschließung mit kabelgestützten Breitbandtechniken für die Gewerbekunden in dem Bereich Grafenhausen Bolisch. Durch die direkte Glasfaseranbindung der Gewerbekunden kann hier ein Wettbewerb und ein Angebot erzeugt werden, da jedem Betreiber die Möglichkeit gewährt wird, das Ausbaugebiet zu erschließen. Diese Erschließung soll nach Abschluss der Maßnahme durch eine Ausschreibung allen interessierten Betreibern angetragen werden. Der Betrieb und die Nutzung des kommunalen Hochgeschwindigkeitsnetzes wird nach Abschluss der Maßnahme dem ausgewähltem Netzbetreiber überlassen. Hierbei wurden der Betrieb der Infrastruktur, die Erschließung der un- und unterversorgten Bereiche mit aktiver Technik und die Möglichkeit des Angebots von Mehrfachdiensten auf min. 7 Jahren ausgeschrieben. Der ausgewählte privatwirtschaftliche Betreiber kann und muss durch die Errichtung eigener aktiver Technik im Versorgungsgebiet eine Versorgung der Unternehmen mit Breitbandanschlüssen von min. 50 Mbit/s in der Symmetrie gewährleisten. Weiterhin wird der Betreiber mit Zuschlag und Vertragsunterzeichnung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs auf Vorleistungsebene (Open Access) für weitere Betreiber verpflichtet. Das geplante Vorhaben wird in dem als Anlage 5.1 beiliegenden Kartenmaterial graphisch erläutert und in Anlage 5.2 tabellarisch dargestellt.

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