Landtagswahl 2026
Auf dieser Seite erhalten Sie sämtliche Informationen zur Landtagswahl 2026.
Beantragung von Briefwahlunterlagen

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können elektronisch, schriftlich oder persönlich beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet an. Beim Aufruf des folgenden Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie noch eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir insbesondere die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.
Antrag Internetwahlschein
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Wahlscheinantrag schriftlich oder persönlich
Dazu senden Sie entweder den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllten Antrag an uns zurück oder kommen Sie beim Bürgerbüro, Schulstraße 6, 79865 Grafenhausen, persönlich vorbei.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Kontaktmöglichkeiten: Tel.-Nr. 07748 52030 oder Mail: hauptamt@grafenhausen.de.
Bekanntmachungen
Hier erhalten Sie Einsicht über die aktuellen Bekanntmachungen zur Landtagswahl 2026:
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt?
Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.