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Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (früher Gestattung)

Veranstaltungen – Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2026 gelten neue Vorgaben bei der Beantragung von Erlaubnissen für Veranstaltungen.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgaststättengesetzes (LGastG) entfällt die bisherige Rechtsgrundlage für gaststättenrechtliche Erlaubnisse. Es gibt daher kein Erlaubnisverfahren mehr; stattdessen ist ein Anzeigeverfahren erforderlich.

Wir bitten alle Vereine und Veranstalter, die Neuregelung bei der Planung und Durchführung zukünftiger Veranstaltungen zu berücksichtigen.

Verfahrensablauf:

Für Veranstaltungen, bei denen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle und/oder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, muss eine Anzeige eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes beim Ordnungsamt der Gemeinde Grafenhausen eingereicht werden, wie z.B. bei

  • Schulfeste
  • Straßenfeste
  • Jubiläumsfeste
  • Sportveranstaltungen
  • Vereinsveranstaltungen
  • Märkte

Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis (Gestattung) muss nicht mehr beantragt werden.

Fristen:

Für die Anzeige bei der Gemeinde gilt die Zwei-Wochen-Frist gemäß § 2 Abs. 2 LGastG. Die Frist beginnt mit der Einreichung der Anzeige bei der Gemeinde.

Unterlagen:

Das hierfür erforderliche Formular muss vollständig ausgefüllt werden:

Die Anzeige muss schriftlich oder in elektronischer Form eingereicht werden und handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Kosten:

Die Gebühr pro Veranstaltung beträgt 15,00 EUR pro Veranstaltungstag; bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht sich die Gebühr pro weiteren Tag um 5,00 EUR. Die Gebühr wird per Rechnung erhoben.

Sonstige Hinweise:

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