Sie benötigen eine Sterbeurkunde, wenn Sie die Bestattung vorbereiten (beispielsweise Einsargung, Überführung), den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.
Die Sterbeurkunde enthält
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Sterberegister gibt die Einträge des Sterberegisters wieder.
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde, sodass Sie für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigen. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben. Im Anhang des Übereinkommens finden Sie eine Auflistung der Vertragsstaaten.
das Standesamt des Sterbeortes
Sie können die Urkunde persönlich beim Standesamt des Sterbeortes beantragen und die Gebühr sofort bezahlen.
Eine schriftliche Beantragung ist ebenso möglich. Manche Standesämter bieten an, dass Sie die Urkunden auch per Fax, Mail oder telefonisch bestellen können. In den genannten Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären,
Hinweis: Eine sofortige Ausstellung der Urkunde ist nur möglich, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Gebührenfrei sind Ausfertigungen der Sterbeurkunden zum Nachweis des Sterbefalls für
Gemeinde Grafenhausen
Rathausplatz
1
79865
Grafenhausen
Telefon: 07748 5200
Fax: 07748 52020
rathaus(@)grafenhausen.de
Sprechzeiten:
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr, Mo u. Di 14:00 - 16:00Uhr und Do 14:00 - 18:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 15.10.2019 freigegeben.
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