Den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie durch einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen. Dieser Nachweis ist für alle Behörden verbindlich.
Die Staatsangehörigkeitsbehörde stellt Ihnen den Ausweis auf Antrag im Rahmen eines besonderen Feststellungsverfahrens aus.
Staatsangehörigkeitsbehörde ist in
Einen Staatsangehörigkeitsausweis kann die zuständige Stelle nur ausstellen, wenn sie festgestellt hat, dass Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind.
Sie prüft dazu, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit
Sie müssen nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Mit hinreichender Wahrscheinlichkeit können Sie nachweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und nicht wieder verloren haben, durch
Nützlich können folgende Unterlagen sein:
Bringen Sie mit, was Sie haben. Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist Ihnen bei der Sichtung behilflich.
Den Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises können Sie formlos bei der Staatsangehörigkeitsbehörde stellen.
Wenn Sie nachweislich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wird Ihnen ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger beziehungsweise keine deutsche Staatsangehörige sind, erhalten Sie von der Staatsangehörigkeitsbehörde einen Ablehnungsbescheid.
Außer den Angaben zu Ihrer Person sind auch Angaben über die Personen erforderlich, von denen Sie Ihre Staatsangehörigkeit ableiten. Lassen Sie sich dazu von der Behörde beraten.
EUR 25,00
Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße
110
79761
Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751/86-0
Fax: 07751/86-1999
post(@)landkreis-waldshut.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit () Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr . Ab 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung. Mi geschlossen Do 08:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (KFZ-Zulassungen) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr , Zulassung Bad Säckingen bis 16 Uhr. Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 15:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Annahmeschluss an allen Tagen jeweils 30 Minuten vor Schließung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 02.05.2019 freigegeben.
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