Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.
Ist eine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse nicht zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
das Landratsamt (früher: Versorgungsamt), in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Sie besitzeneinen befristeten Schwerbehindertenausweis.
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen.
Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer.
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit
Landratsamt Waldshut
Kaiserstraße
110
79761
Waldshut-Tiengen
Telefon: 07751/86-0
Fax: 07751/86-1999
post(@)landkreis-waldshut.de
Sprechzeiten:
Allgemeine Öffnungszeit () Mo 08:30 - 12:30 Uhr Di 08:30 - 12:30 und 13:30 - 17:30 Uhr . Ab 17:30 Uhr nur mit Terminvereinbarung. Mi geschlossen Do 08:30 - 15:30 Uhr Fr 08:30 - 12:30 Uhr Allgemeine Öffnungszeit (KFZ-Zulassungen) Mo 07:30 - 12:30 Uhr Di 07:30 - 12:30 und 13:30 - 18:00 Uhr , Zulassung Bad Säckingen bis 16 Uhr. Mi 07:30 - 12:30 Uhr Do 07:30 - 15:30 Uhr Fr 07:30 - 12:30 Uhr Annahmeschluss an allen Tagen jeweils 30 Minuten vor Schließung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.07.2019 freigegeben.
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