Die Fachhochschulreife können Sie folgendermaßen erreichen:
Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an den Fachhochschulen. Einige Fachhochschulstudiengänge erfordern mindestens die fachgebundene Hochschulreife.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 13.05.2019 freigegeben.
Das zuständige Landratsamt für die Gemeinde Grafenhausen ist das
Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 86-0
Weiter zur Homepage
Landratsamt Waldshut
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Waldtorstraße 1
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 86-5401
Fax: 07751 86-5499
abfallwirtschaft(@)landkreis-waldshut.de