Unabhängig davon, ob Sie sich ein fabrikneues oder ein "neues" gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben, müssen Sie es vor der ersten Fahrt zulassen. Welche unterschiedlichen Möglichkeiten es bei der Fahrzeugzulassung gibt und welches Verfahren infrage kommt, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug erworben haben, finden Sie alles Wissenswerte über den Zulassungsvorgang in dem Text "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen". Häufig bietet Ihnen auch der Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben, die Zulassung Ihres Fahrzeugs an.
Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs
Sie haben sich gerade ein Gebrauchtfahrzeug gekauft und wollen möglichst schnell sämtliche Formalitäten erledigen? In diesem Fall kommen je nach Sachlage unterschiedliche Verfahren infrage:
Umzug
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Mehr dazu erfahren Sie in dem Text "Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen (ohne Halterwechsel)".
Seit 1. Januar 2015 können Sie bei einem Umzug innerhalb von Deutschland Ihr Kennzeichen behalten, wenn Ihr Fahrzeug zugelassen ist und Sie dies bei der Ummeldung beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihre neue Adresse nurin die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
Abmeldung eines Fahrzeugs
Möchten Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzen, können Sie es abmelden. Mehr Informationen dazu enthält der Text "Kraftfahrzeug abmelden (Außerbetriebsetzung)".
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 01.07.2019 freigegeben.
Das zuständige Landratsamt für die Gemeinde Grafenhausen ist das
Landratsamt Waldshut, Kaiserstraße 110
79761 Waldshut-Tiengen
Tel.: 07751 86-0
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