Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai
Nächster Schritt der Solar-Offensive Baden-Württemberg: Ab 1. Mai gilt die Photovoltaik-Pflicht für neue Wohngebäude; ab Januar 2023 greift diese auch bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Eine entsprechende Änderung der bestehenden Verordnung hat das Kabinett beschlossen.
PV-Anlagen als wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Energieversorgung
Die PV-Pflicht ist beim Neubau von Wohngebäuden von allen Bauherr*innen zu berücksichtigen, deren Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise deren Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren ab 1. Mai bei der jeweils zuständigen unteren Baurechtsbehörde eingeht. Im Falle grundlegender Dachsanierungen greift die Pflicht bei einem Baubeginn ab dem 1. Januar 2023.
Laut Statistischem Landesamt Baden-Württemberg wurden in den Jahren 2016 bis 2020 durchschnittlich 14 300 Wohngebäude jährlich neu errichtet. Es wird angenommen, dass grob geschätzt 80 Prozent der entstehenden Dachflächen grundsätzlich für eine Solarnutzung geeignet sind. Dies gilt auch für Dachflächen von Bestandsgebäuden.
Ministerin Walker sagt: „Sonnenstrom ist schon heute die Stütze der Energiewende in Baden-Württemberg und wir nehmen hier bereits heute bundesweit eine Spitzenposition ein.“ Das kleine Kraftwerk auf dem Dach helfe nicht nur dem Klima, sondern spare am Ende auch noch Geld.
Ergänzende Informationen:
Unterstützungsmöglichkeit durch die Energieagentur Südwest:
Auftrag der Energieagentur Südwest ist es, die Energiewende in den Landkreisen Lörrach und Waldshut voranzutreiben. Hierfür bietet sie unter anderem eine individuelle und unabhängige Photovoltaik-Beratung an.
Für die Vereinbarung eines Beratungstermins wenden Sie sich bitte an Jürgen Dilger unter 0160 903 529 26 oder energiecheck(@)energieagentur-suedwest.de.
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