Die ortsübliche Bekanntmachung – insbesondere die Tagesordnung anstehender Gemeinderatssitzungen - erfolgt lt. Satzung der Gemeinde Grafenhausen zum einen per Aushang am Rathaus, zum anderen durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Gemeinde.
Bekanntmachungen Bauamt
4. Bebauungsplanänderung "Signauer Schachen-Teil II" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB - Inkrafttreten